LOHNBUCHHALTUNG HANNOVER

Die Lohn- und Gehaltsabrechnung ist einer der sensibelsten Bereiche im Unternehmen. Weil die zuverlässige Lohnbuchhaltung viel Zeit und umfangreiche Kenntnisse im Steuerrecht, Lohnsteuerrecht, Arbeitsrecht, Sozialversicherungsrecht erfordern, übertragen viele Unternehmen in Hannover die Aufgabe an eine Steuerkanzlei. Sie verlassen sich auf die korrekte und pünktliche Lohnabrechnung Monat für Monat.

Für uns ist die Lohnbuchhaltung nicht nur eine Pflichtaufgabe für unsere Mandanten, denn wir schauen genauer hin. Durch Maßnahmen zur Lohnsteueroptimierung können Lohnnebenkosten gesenkt und die Mitarbeiterzufriedenheit  gesteigert werden.

Unsere Steuerberater beraten Sie gerne zur Lohnbuchhaltung, zum Mindestlohn und geringfügiger Beschäftigung, zur betrieblichen Altersvorsorge und zur Lohnsteueroptimierung.

Mindestlohn und Minijob

Der Mindestlohn wurde 2015 mit dem Mindestlohngesetz (MiLoG) in Deutschland eingeführt. Wie bei vielen Gesetzen gibt es auch hier Ausnahmen. Schüler und Studenten haben während des Praktikums einen Anspruch auf Mindestlohn. Langzeitarbeitslose können für die ersten 6 Monate in einem neuen Arbeitsverhältnis keinen Anspruch auf Mindestlohn erheben.

Der Mindestlohn gilt auch für geringfügig Beschäftigte und Minijobber. Mit der Anhebung des Mindestlohns ist die zu erbringende Arbeitszeit des Minijobbers anzupassen. Laut § 17 MiLoG ist der Arbeitgeber für die Dokumentation zuständig. Die Dokumentationspflicht für den Minijob beinhaltet, den Beginn, Ende und Dauer der Arbeitszeit  spätestens 7 Tage nach der erbrachten Arbeitsleistung festzuhalten. Die Aufbewahrungsfrist der Aufzeichnungen zum Minijob beträgt 2 Jahre. Bei Verstößen gegen die gesetzlichen Vorgaben können schmerzhafte Bußgelder gegen den Arbeitgeber verhängt werden.

Der Arbeitgeber darf auch Minijobbern steuerfreie Extras gewähren, auch wenn die für Minijobber geltende Gehaltsgrenze erreicht ist.  Tankgutscheine oder Warengutscheine sind Sachbezüge und bis maximal 44 € pro Monat steuerfrei. In unserer Steuerkanzlei erhalten Sie noch mehr Informationen zu steuerfreien Arbeitgeberleistungen für Minijobber.

Lohnsteueroptimierung für Unternehmer und Mitarbeiter in Hannover

Lohnerhöhung hört sich prima an. Der Arbeitgeber will mit  der Gehaltserhöhung, die auch höhere Betriebsausgaben bedeuten, die gute Arbeitsleistung des Mitarbeiters honorieren und ihn weiter anspornen. Die Ernüchterung stellt sich beim Arbeitnehmer ein, wenn er auf seinen Lohnzettel schaut, weil die Sozialabgaben die Gehaltserhöhung spürbar niedriger ausfallen lässt. Wenn der Arbeitnehmer auch noch von der kalten Progression betroffen ist, dann bleibt unter Umständen sogar noch weniger Nettogehalt als vor der Lohnerhöhung. muss erleben. Die Enttäuschung ist auf beiden Seiten groß.

Lassen Sie es nicht erst soweit kommen. Unsere Steuerberater zeigen Ihnen viele Möglichkeiten zur Lohnsteueroptimierung (Lohnkostenoptimierung) auf, die sowohl dem Arbeitgeber als auch dem Arbeitnehmer Vorteile bringen. Der Arbeitnehmer will am Monatsende mehr im Portemonnaie haben und der Arbeitgeber möchte die Lohn- und Lohnnebenkosten so niedrig wie möglich halten.

Das deutsche Steuerrecht kennt eine Vielzahl von Lohnbausteinen, die teilweise oder vollständig von der Lohnsteuer befreit sind und die nicht sozialversicherungspflichtig sind. Die Bandbreite der Lohnbausteine ist groß und bietet jedermann etwas. Am bekanntesten sind Fahrkostenzuschuss, Jobticket, Zuschuss zu den Kinderbetreuungskosten, Personalkauf, Erholungsbeihilfe. Der  Verzicht auf Lohnerhöhung zugunsten von Lohnbausteinen bringt Arbeitgeber und Arbeitnehmer in eine Win-Win-Situation.

Um bestmögliche Ergebnisse zu erzielen, entwickeln unsere Steuerberater eine auf Ihr Unternehmen zugeschnittene Strategie zur Lohnsteueroptimierung. Dabei darf die allgemeine Mitarbeiterzufriedenheit nicht aus dem Blick geraten. Gern beraten wir Sie bei der Auswahl geeigneter Lohnbausteine.

Betriebliche Altersvorsorge (bAV) – zufriedene Mitarbeiter in Hannover

Nach § 1a BetrAVG (Betriebsrentengesetz) hat jeder Arbeitnehmer, der in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert ist, Anspruch auf eine betriebliche Altersvorsorge anzubieten. Dem Arbeitgeber steht es frei, sich finanziell an der Altersvorsorge der Mitarbeiter zu beteiligen. In kleinen und mittleren Unternehmen wird die betriebliche Altersvorsorge in Form der Entgeltumwandlung angeboten. Bei der Entgeltumwandlung verzichtet der Arbeitnehmer auf einen Teil seines Gehaltes und zahlt diesen Betrag direkt in die betriebliche Altersvorsorge ein. Die ersparten Aufwendungen des Arbeitgebers bei den Sozialabgaben fließen zusätzlich in die betriebliche Altersvorsorge des Arbeitnehmers.

Wo Licht ist, ist auch Schatten. Es kann keine generelle Aussage getroffen werden, wie lukrativ die betriebliche Altersvorsorge für den Arbeitnehmer am Ende ist. Denn es sind weitere Aspekte zu beachten:

  • Die Entgeltumwandlung senkt das Bruttoeinkommen und damit werden weniger Beiträge an die gesetzliche Rentenversicherung abgeführt.
  • Nach aktuellem Stand muss der Rentner auf Leistungen der betrieblichen Altersvorsorge den vollen Beitragssatz zur Kranken- und Pflegeversicherung alleine leisten.
  • Die betriebliche Altersvorsorge muss später, im Rentenalter, zu 100 % versteuert werden. Ob und in welcher Höhe Rentner Steuern zahlen ist sehr verschieden. Der Steuersatz bei Renteneintritt ist meistens deutlich niedriger als im Arbeitsleben.

Mögliche Nachteile aus der betrieblichen Altersvorsorge durch Entgeltumwandlung sollte der Arbeitnehmer also vor Vertragsschluss prüfen. Sprechen Sie uns an, wenn Sie wegen Ihrer Steuererklärung bzw. Lohnsteuerjahresausgleich in unser Steuerbüro kommen!

Unternehmen erhalten von uns als Steuerberater Hilfe und Unterstützung bei der Auswahl, Vorbereitung und Einführung der betrieblichen Altersvorsorge.

Unsere Leistungen für Lohnbuchhaltung

  • Einrichtung und Pflege der Lohnbuchhaltung und Personalstammdaten
  • regelmäßig pünktliche Lohn- und Gehaltsabrechnung
  • Beratung zur Senkung der Lohnnebenkosten (Lohnsteueroptimierung)
  • Steuerliche Beratung zur Ausgestaltung von Arbeitsverträgen und Gehaltsvereinbarungen
  • Beratung zu Mindestlohn und Minijob
  • Lohnsteuerbescheinigungen
  • Übermittlung der Krankenkassen-Beitragsnachweise
  • Übermittlung der Lohnsteueranmeldung sowie Lohnsteuerbescheinigung an die Finanzämter
  • Sonstige Bescheinigungen und Meldungen an Sozialversicherungsträger
  • Beratung zur betrieblichen Altersvorsorge (bAV)