UNTERNEHMENSNACHFOLGE = GENERATIONENFRAGE LÖSEN IN HANNOVER

Nehmen Sie die Regelung der Unternehmensnachfolge nicht auf die leichte Schulter. Unter Umständen gestaltet sich die Suche nach einem geeigneten Unternehmensnachfolger schwieriger als gedacht. Die Börsen zur Unternehmensnachfolge sind voll mit Angeboten. Zusätzliche Probleme ergeben sich, wenn die eigene Altersvorsorge mit der Unternehmensnachfolge verbunden ist.

Planen Sie rechtzeitig Ihre Unternehmensnachfolge und geben Sie Ihren Kunden, Geschäftspartnern und Mitarbeitern Sicherheit für die Zukunft. Nutzen Sie die Erfahrung unserer Steuerberater für die eigene Planung und Durchführung der Unternehmensnachfolge.

Ablaufplan für die Regelung der Unternehmensnachfolge

Überstürzen Sie nichts und nehmen Sie sich die Zeit, die Sie brauchen.

1. Bestandsaufnahme

Zunächst empfehlen wir eine Bestandsaufnahme durchzuführen. Stehen ausreichend Mittel für den Ruhestand mit dem Lebenspartner zur Verfügung Welche Familienangehörigen benötigen weiterhin Unterstützung:  zum Beispiel minderjährige Kinder, behinderte Familienangehörige, u.a.

Auch das Unternehmen wird genauer analysiert. Wie ist es aufgestellt? Gibt es einzigartiges Know-how oder andere Wettbewerbsvorteile? Welche Veränderungen müssen angegangen werden, um wettbewerbsfähig zu bleiben? Welchen Spielraum bieten die bestehende Rechtsform und Gesellschaftsverträge für die Aufnahme eines Unternehmensnachfolgers?

2. Unternehmensnachfolger

Die schwierigste Aufgabe ist das Finden eines geeigneten Kandidaten für die Unternehmensnachfolge. Gewöhnlich denkt man zunächst an die eigenen Kinder. Nicht selten, winken diese ab. Wenn auch andere Familienangehörige absagen, dann kommen leitende Mitarbeiter oder unternehmensfremde Personen als Unternehmensnachfolger in Frage.

3. Vorbereitung

Haben Sie sich für einen Nachfolger entschieden, müssen umfangreiche Vorbereitungen getroffen werden. Die Unternehmensbewertung gibt wichtige Anhaltspunkte, um die Unternehmensübergabe auch steuerlich sinnvoll zu gestalten. Das Unternehmen kann mittels Verkauf, Pacht, vorweggenommene Erbfolge, Schenkung übertragen werden. Abhängig von der Unternehmensübertragung müssen diverse Verträge und Vereinbarungen wie Testament, Erbvertrag, Gesellschaftsverträge überarbeitet werden. Auch eine Änderung der bestehenden Rechtsform des Unternehmens ist denkbar, um die Übernahme zu ermöglichen. Berücksichtigen Sie bei den Überlegungen den rechtlichen Grundsatz: Gesellschaftsrecht bricht Erbrecht.

Meistens kann der Kaufpreis für das Unternehmen nicht auf einmal  gezahlt werden. Ihr Nachfolger wird einen Kredit benötigen. Es ist von Vorteil, wenn sich beide gemeinsam über eine tragfähige Finanzierung Gedanken machen.

Des Weiteren stellt sich die Haftungsfrage für beide Seiten. Der Nachfolger will nicht für Verträge und Zahlungsverpflichtungen haften, die vor seinem Eintritt in das Unternehmen entstanden. Ebenso möchte der bisherige Inhaber nicht für die Geschäftsführung seines Nachfolgers haften. Gehen Sie die Haftungsfrage offensiv an!

4. Übergabe

Wenn Sie sich in wesentlichen Punkten einig sind, führen Sie Ihren Nachfolger in das Unternehmen ein. Stellen Sie ihren Nachfolger den Geschäftspartnern, Kunden, Mitarbeitern und den Geschäftsbanken vor. Nach langer Zeit der Vorbereitung und Einarbeitung  wird das Unternehmen zum vereinbarten Termin an den Unternehmensnachfolger übertragen. Nun liegt es am bisherigen Inhaber, loszulassen. Sie haben Ihren Nachfolger gut ausgewählt und auf die neue Aufgabe vorbereitet. Er genießt Ihr Vertrauen! Lassen Sie Ihren Zögling nunmehr alleine das Unternehmen leiten. Das „Loslassen“ fällt leichter, wenn Sie sich für den Ruhestand neue Aufgaben gesucht haben.

5. Nachsorge

Sicherheit und Zuversicht erhält der neue Inhaber, wenn er weiß, dass er auf ein Sicherheitsnetz zurückgreifen kann, also dass der bisherige Inhaber mit seiner Erfahrung und Detailkenntnissen zur Verfügung steht. Auch unsere Steuerberater stehen jederzeit dem neuen Inhaber bei. Auf den Punkt bringt es das  deutsche Sprichwort:

Können setzt Fleiß voraus, Erfolg Ausdauer.“

Unternehmertestament

Das Unternehmertestament ersetzt keineswegs die Planung zur Unternehmensnachfolge.

Familienunternehmen werden durch den Eigentümer geprägt. Sein Charisma, seine Intuition, sein Verhandlungsgeschick, sein Optimismus, sein Innovationsgeist tragen maßgeblich zum Erfolg bei. Doch wie geht es weiter, wenn er plötzlich wegen schwerer Erkrankung oder Tod ausfällt?  Wer soll die Lücke schließen?

Von Glück im Unglück kann der sprechen, der auf  BetriebsfortführungsvollmachtGeneralvollmachtVorsorgevollmacht, Testamentsvollstreckung, Ehevertrag, Gesellschaftervertrag zurückgreifen kann.

Das Unternehmertestament ist kein einzelnes, feststehendes Dokument. Es ist immer individuell und greift in unterschiedliche Bereiche des Unternehmers und seiner  Familie ein: Testament, Erbvertrag, Ehevertrag, Gesellschaftsvertrag. Das Unternehmertestament soll den Fortbestand des Unternehmens sichern!

Unter Umständen entsteht eine Erbengemeinschaft, die im Todesfall über das Unternehmen bestimmen soll. Es ist abzusehen, dass nicht immer Konsens zwischen den Interessen des Unternehmens und der Erben besteht. Hier hilft das Unternehmertestament weiter.

Vergessen Sie nicht, auch an scheinbare Kleinigkeiten zu denken: Wie kommt man im Ernstfall an Vollmachten, Geschäftskonten, Passwörter und Zugangsdaten heran, um den Geschäftsbetrieb aufrechtzuerhalten?

Unsere Leistungen für Unternehmensnachfolge:

  • Beratung, Vorbereitung, Begleitung der Unternehmensnachfolge
  • Beratung und Mitwirkung bei der Gestaltung von Testament, Erbvertrag, vorweggenommene Erbfolge
  • Beratung und Anpassung von Gesellschaftsverträgen
  • Unternehmensbewertung
  • Betriebswirtschaftliche Beratung
  • Erarbeitung von Finanzierungskonzepten zur Unternehmensnachfolge
  • Beratung zu Unternehmertestament